Der Kreisjägermeister ist ehrenamtlich tätig. Da er keine Aufgaben im Sinne des Beamtenrechts wahrnimmt, wird er nicht in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Dem Kreisjägermeister obliegen folgende Aufgaben:
- Vorsitz im Jagdbeirat. Die Sitzungen des Jagdbeirates werden durch den Kreisjägermeister einberufen und geleitet.
- Beratung der Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten, auch wenn es sich um keine wesentlichen Entscheidungen handelt.
- Der Kreisjägermeister hat Sorge für die Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und für eine Durchführung der Hege zu tragen. Diese Aufgabenzuweisung gibt dem Kreisjägermeister allerdings keine Exekutiv- oder Strafgewalt, da sie seine Befugnisse nicht erweitert. Vielmehr hat er diese Aufgaben durch die Beratung der Jagdbehörde und seinen Vorsitz im Jagdbeirat zu erfüllen.
- Vorsitz in der Jägerprüfungskommission.
Der Kreisjägermeister kann Aufgaben an seinen Vertreter delegieren, die dieser nach dessen Weisungen wahrzunehmen hat.
Jens Hennicke
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